Aktuelles
12.10.11 06:52
TÜV-Berichte an das KVR
Jeder Taxiunternehmer ist verpflichtet, nach der jährlichen Hauptuntersuchung (TÜV) eine Ausfertigung des Untersuchungsberichtes an die Genehmigungsbehörde zu senden (§ 41 Abs.2 BOKraft). Nach Auskunft des KVR genügt es, wenn Sie den Bericht unter der Nummer 089/233-27507 per Fax senden.
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